Wichtige Informationen rund um Ihr Zuhause bei der OH – zum Mietvertrag, zur Nebenkostenabrechnung, zu Services, Formularen und mehr. Einfach finden. Direkt nutzen.
Willkommen zu Hause!
Alles rund ums Wohnen bei OH – von Reparaturen über Formulare bis hin zu häufigen Fragen. Digital und persönlich – für alle, die bereits Teil der Gemeinschaft sind.
Wohnen bei OH – alle Services im Überblick
Notfallkontakt: 089 / 381805-888
Bei Notfällen wenden Sie sich bitte ausschließlich telefonisch an die Schadenshotline. Alternativ finden Sie weitere Telefonnummern in den Aushangkästen bzw. im Erdgeschoss Ihrer Treppenhäuser. Während der Geschäftszeiten können Sie sich auch gerne an unser Kundenmanagement wenden. Unsere Mitarbeitenden verbinden Sie dann mit Ihrer Ansprechperson.
Wichtige Unterlagen zum Download
Formulare, Merkblätter und Infos – alles auf einen Klick.
- Schlüsselnachbestellung Öffnet in einem neuen Tab
- Kündigungsformular Öffnet in einem neuen Tab
- Kündigungsformular für Verstorbene Öffnet in einem neuen Tab
- Antrag Umbau Bad barrierefrei Öffnet in einem neuen Tab
- Lärmprotokoll Öffnet in einem neuen Tab
- Antrag Katzenhaltung Öffnet in einem neuen Tab
- Antrag Entlassung eines Mietvertragspartners Öffnet in einem neuen Tab
- Antrag auf Namensänderung Öffnet in einem neuen Tab
- Änderung Vertragsdaten bei Tod eines Mieters Öffnet in einem neuen Tab
- Antrag Hundehaltung Öffnet in einem neuen Tab
- SEPA-Lastschriftmandat Öffnet in einem neuen Tab
- Antrag bauliche Veränderung Öffnet in einem neuen Tab
- Antrag Balkonkraftwerk Öffnet in einem neuen Tab
- Vollmacht Übergaben Sonstiges Öffnet in einem neuen Tab
Häufige Fragen und Antworten
Laufendes Mietverhältnis
Ihre Mieternummer finden Sie beispielsweise auf Seite 1 Ihres Mietvertrages oder in der Betreffzeile etwaigen Schriftwechsels. Die Angabe der Mieternummer ermöglicht eine zeitnahe und schnellere Bearbeitung Ihres Anliegens.
Eine Namensänderung wird ausschließlich auf Grundlage einer Bescheinigung über die Namensänderung nach den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Heiratsurkunde, Bestätigung vom Standesamt) durchgeführt. Bitte senden Sie uns die Unterlagen unter Angabe der Mieternummer postalisch oder per E-Mail zu. Sofern sich Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ändert, teilen Sie uns Ihre neuen Kontaktdaten schriftlich mit, gerne auch per E-Mail.
Zur Aufnahme eines weiteren Mietvertragspartners benötigen wir von allen Vertragspartnern einen unterzeichneten Antrag und folgende Unterlagen der aufzunehmenden Person: Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Kopie Personalausweis, vollständig ausgefülltes Formular zur Wohnungsbewerbung.
Das Antragsformular zur Aufnahme finden Sie hier und das Wohnungsbewerbungsformular hier.
Für die Überprüfung zur Entlassung eines Mietvertragspartners benötigen wir einen von allen Vertragspartnern unterzeichneten Antrag und die letzten drei Einkommensnachweise des verbleibenden Mietvertragspartners. Erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen kann eine Entscheidung getroffen werden. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir als Vermieter zu einer Änderung der Vertragspartner nicht verpflichtet sind.
Das Formular finden Sie hier.
Gerne senden wir Ihnen bei Bedarf eine Kopie Ihres Mietervertrages zu. Geben Sie hierzu Ihre Mieternummer an; vorzugsweise per E-Mail.
Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich unter Zusendung einer Sterbeurkunde über den Tod eines Vertragspartners. Für Änderungen der Vertragsdaten verwenden Sie bitte das Formular hier.
Sie sind Erbe und wollen das Mietverhältnis des Verstorbenen kündigen, dann nutzen Sie bitte dieses Formular hier.
Bauliche Veränderungen sind genehmigungspflichtig und bedürfen unserer Zustimmung. Zur Prüfung benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen detaillierten Antrag über die geplanten Maßnahmen. Wir prüfen diesen im Anschluss, ob Ihr Plan technisch umsetzbar ist.
Sofern Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten möchten, benötigen Sie hierfür unsere Zustimmung. Ihren Antrag senden Sie uns bitte unter Angabe der Personalien postalisch oder per E-Mail zu.
Oftmals hilft schon ein persönliches Gespräch, da den Nachbarn ihr störendes Verhalten gar nicht bewusst ist. Bei fortwährender Ruhestörung ist die Beschwerde grundsätzlich schriftlich unter genauer Schilderung des Vorfalls sowie Angaben über Datum und Uhrzeit und Hinzuziehung von Zeugen einzureichen. Da Ihre Beschwerde jedoch juristische Schritte nach sich ziehen kann, müssen wir Sie um eine Einreichung Ihrer Beschwerde bitten. Gerne können Sie unser Lärmprotokoll und die Hausordnung nutzen. Die Ruhezeiten können Sie in unserer Hausordnung hier ersehen.
Bitte melden Sie Schäden/Schimmelbefall/Heizungsausfälle in Ihren Mieträumen sowie im Treppenhaus/Gebäude direkt bei der Firma B&O. Die Kontaktdaten finden Sie hier (Link zu B&O Kundenportal) oder auf dem Aushang im Treppenhaus.
Egal ob Sie neu an einem SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen oder ob sich Ihre Bankverbindung ändert – nutzen Sie bitte hierfür unsere Formulare SEPA-Lastschriftmandat oder Deutsches Heim SEPA-Lastschriftmandat
Bitte füllen Sie hier das Formular zur Schlüsselbestellung aus und lassen uns dieses zukommen, gerne auch per E-Mail.
Bei einer Störung Ihres Rauchwarnmelders wenden Sie sich bitte an die Störungshotline der Firma Techem unter der Rufnummer 08002001264.
Sie interessieren sich für eine Balkon PV-Anlage, dann finden Sie hier ein entsprechendes Formular, welches Sie uns bitte ausgefüllt und unterzeichnet zukommen lassen. Nach Prüfung Ihres Antrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie möchten aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag zum Umbau des Badezimmers zur Barrierereduzierung stellen, dann finden Sie hier das Formular, welches Sie uns bitte vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zusenden.
Bitte beachten Sie, dass erst nach schriftlicher Genehmigung durch unser Haus und Ihrer Gegenzeichnung mit den Arbeiten begonnen werden darf.
Sie möchten einen Mitbewohner aufnehmen oder abmelden, dann lassen Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag zukommen.
Sie können die Übergabe/Vorabnahme/Schlussabnahme nicht persönlich durchführen und möchten eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die Wohnungsschlüssel entgegenzunehmen oder an unser Haus zurückzugeben, dann füllen Sie bitte die Vollmacht aus und geben Sie diese der bevollmächtigten Person unterschrieben zum Termin mit. Wir bitten um Beachtung, dass die beauftragte Person sich mit einem Personalausweis der/dem Mitarbeiter/in gegenüber ausweisen muss.
Ende eines Mietverhältnisses
Die jeweils gültige Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag geregelt und beträgt in den meisten Fällen drei Monate. Das Vertragsverhältnis kann ausschließlich in Schriftform mit den Unterschriften aller Mietvertragspartner und Vorlage im Original beendet werden.
Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein. Für die Kündigung Ihrer Wohnung, Ihres Stellplatzes oder Ihrer Garage verwenden Sie gern das Kündigungsformular hier.
Bei Tod des Vertragspartners finden Sie weitere Informationen unter dem Punkt Tod eines Vertragspartners.
Die hinterlegte Kaution werden wir nach ordnungsgemäßer Wohnungsübergabe und unter Berücksichtigung sämtlicher ausstehender Forderungen abrechnen.
Die Kaution wird in der Regel sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet und ausgezahlt.
Eine gesetzlich fixe Frist zur Auszahlung gibt es nicht. Im Einzelfall sind wir auf Rechnungsstellung Dritter angewiesen.
Betriebskosten
Was Betriebskosten sind, zählt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) im Einzelnen auf. Hierzu gehören nach der Definition die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, welche im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.
Nein. Kosten für den Wohnungsstrom zählen nicht zu den Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung. Den Strom für die Wohnung bezieht der Mieter in der Regel direkt vom Stromversorger seiner Wahl, bei welchem er sich nach Wohnungsübergabe direkt anmelden muss.
Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine Betriebskostenabrechnung, in der detailliert nach Kostenpositionen die tatsächlich angefallenen Betriebskosten dargelegt und mit Ihren Vorauszahlungen verrechnet werden. Die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres geht Ihnen im Laufe dieses Jahres zu. Hierbei sind wir jedoch auf den Eingang aller Rechnungen des Vorjahres angewiesen. Gemäß gesetzlicher Grundlage bzw. Rechtsprechung haben wir die Möglichkeit, Ihnen die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres zukommen zu lassen. Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten beginnt mit Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dies gilt auch für Mieter, die während des Abrechnungszeitraums ausgezogen sind. In der Regel entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr und geht von 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres.
Die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung wird vor Abschluss des Mietvertrages kalkuliert und festgelegt. Bei der Neuvermietung einer Wohnung orientieren wir uns an der Höhe der bisher angefallenen Betriebskosten des Vormieters bzw. am Durchschnitt des Hauses. Im laufenden Mietverhältnis werden die Betriebskostenvorauszahlungen aus den Gesamtkosten des Vorjahres ermittelt und im Zuge der Betriebskostenabrechnung gegebenenfalls angepasst.
Sofern wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen, wird Ihr Guthaben bei der Abbuchung berücksichtigt und automatisch mit der Miete verrechnet, falls und so weit es nicht zum Ausgleich von Rückständen benötigt wird. Andernfalls bitten wir Sie, uns Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Änderungen Ihrer Bankverbindung benötigen wir grundsätzlich schriftlich; diese dürfen telefonisch nicht entgegengenommen werden.
Sofern wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen, wird die Nachzahlung zum in der Abrechnung angegebenen Termin gemeinsam mit Ihrer Miete von Ihrem Konto abgezogen. Anderenfalls ist der Betrag bis spätestens zur angegebenen Fälligkeit zu überweisen.
Nach § 35a EStG können Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung angegeben werden. Demnach können Mieter grundsätzlich einige Bestandteile der jährlichen Betriebskostenabrechnung beim Finanzamt geltend machen. Die Positionen, auf die der
§ 35a EStG zutrifft, sind auf der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung jeweils ausgewiesen und erläutert.
Bitte wenden Sie sich umgehend an den zuständigen Sachbearbeiter, um zu prüfen, ob eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden kann. Richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an info@oh-muenchen.de oder schreiben Sie uns einen Brief an unsere Hausanschrift in der Casinostr. 1 in 85540 Haar.
Grundsätzlich ist ein Vergleich mit dem Nachbarn nur bedingt möglich. Sie können die nichtverbrauchsabhängigen Kosten (z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Beleuchtung etc.) miteinander vergleichen. Verbrauchsabhängige Kosten wie z. B. Wasser/Entwässerung, Warmwasser, Heizung werden anhand der individuell ermittelten Verbräuche auf die Mieter verteilt. Hinzu kommt, dass jeder Mieter persönlich bemessene Vorauszahlungen geleistet hat.
Alle Betriebskosten, die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, fallen auch während Abwesenheitszeiten an. Ihre Abwesenheit wird sich auf die verbrauchsabhängigen Kosten jedoch positiv auswirken und diese senken. Die Vorauszahlungen/Pauschalen für Heiz- und Betriebskosten sind Teil der Miete. Diese und auch die Grundmiete sind während der Abwesenheit weiter zu zahlen.
Besonders in den kalten Wintermonaten ist der Energiebedarf eines Hauses überdurchschnittlich hoch. Schließlich wird nur in den Wintermonaten geheizt. Eine Nachzahlung ist in diesen Fällen sehr wahrscheinlich.
Entscheidend ist hier grundsätzlich das Mietvertragsende. Dauert das Mietverhältnis zum Beispiel bis zum 31. Mai, müssen Sie exakt bis zu diesem Termin die Betriebskosten zahlen, auch wenn Sie die Wohnung womöglich bereits am 8. Mai geräumt haben.
Wir sind für Sie da.
Das Team im Kundenmanagement ist Ihre Anlaufstelle – egal, ob es ums Mieten, Kaufen oder um Anliegen rund um die Verwaltung geht. Wir unterstützen Sie gerne.