Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Oberbayerische Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere den Anforderungen aus der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website https://www.oh-zuhause.de und bezieht sich auf den Stand vom 01.10.2025.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar.

Die Bewertung der Vereinbarkeit beruht auf:

  • einer technischen Überprüfung der Website (automatisierte und manuelle Tests),
  • einer redaktionellen/pragmatischen Prüfung zentraler Nutzungswege (z. B. Navigation, Suche, Kontakt, Service-Seiten),
  • stichprobenartigen Screenreader-Tests.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell sind keine nicht barrierefreien Inhalte bekannt. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, freuen wir uns über einen Hinweis (siehe „Feedback und Kontakt“), damit wir kurzfristig Abhilfe schaffen können.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf www.oh-muenchen.de auffallen oder Sie Fragen zur Barrierefreiheit unserer Angebote haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Oberbayerische Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH
Casinostr. 1
85540 Haar, Deutschland
Telefon: +49 (089) 38 18 05 – 0
E-Mail: info@oh-muenchen.de

Wir bemühen uns, Anfragen zeitnah zu bearbeiten und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren

Zuständige Marktüberwachung (BFSG)

Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 sind für Unternehmen des privaten Sektors die zuständigen Landesbehörden (Marktüberwachungsbehörden) Ansprechpartner. In Bayern ist die Marktüberwachung landesbehördlich organisiert. Die jeweils zuständige Stelle erreichen Sie über die offiziellen Informationsseiten des Freistaates Bayern.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Bayern wenden.

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

Unabhängig davon können Sie sich bei Konflikten, die die Barrierefreiheit betreffen, an die Schlichtungsstelle BGG beim/bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Adresse: Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: schlichtungsstelle@behindertenbeauftragter.de
Website: Schlichtungsstelle BGG

Das Verfahren ist kostenfrei und es wird kein Rechtsbeistand benötigt.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.10.2025 erstellt und zuletzt am 01.10.2025 überprüft.